Öffentliche Bekanntmachung
24.06.2020 , ThunTeil-Überbauungsordnung 2 ZPP T Gwatt-Schoren inkl. geringfügige Änderung Genehmigung und Inkraftsetzung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat der Stadt Thun am 11. Januar 2017 beschlossene Teil-Überbauungsordnung 2 ZPP T Gwatt-Schoren inkl. geringfügige Änderung nach Art. 122 Abs. 7 Bauverordnung mit Datum vom 12. Mai 2020 genehmigt.
Die Teil-Überbauungsordnung 2 ZPP T Gwatt-Schoren tritt am Tag nach dieser Publikation in Kraft.
Die Unterlagen stehen während der ordentlichen Bürozeiten, Montag bis Freitag, 8.00 bis 11.45 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr (Freitag 16.00 Uhr) im Planungsamt der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun, sowie beim Regierungsstatthalteramt Thun und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, jedermann zur Einsichtnahme offen.
Thun, 25. Juni 2020
Der Gemeinderat
