Stadt Thun; Rechtsetzung

  10.06.2020 , Thun

Finanzverordnung SSG 620.1
Der Gemeinderat von Thun hat mit Beschluss Nr. 416 vom 27. Mai 2020 die Revision der Finanzverordnung genehmigt. Diese wird auf 1. Juli 2020 in Kraft gesetzt.

Gebührenverordnung für das Kunstmuseum Thun und das Thun-Panorama SSG 154.245
Der Gemeinderat von Thun hat mit Beschluss Nr. 415 vom 27. Mai 2020 die Revision der Gebührenverordnung für das Kunstmuseum Thun und das Thun-Panorama genehmigt und auf 1. Juni 2020 in Kraft gesetzt.

Der Wortlaut der Erlasse kann bei der Stadtkanzlei eingesehen oder bezogen werden.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann, gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. b i. V. m. Art. 60 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 VRPG, innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsstatthalter von Thun eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Der Gemeinderat


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