Beschlüsse des Stadtrates

  08.07.2020 , Thun

Beachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»

Donnerstag, 2. Juli, 17.15 Uhr, Lachensaal, Kultur- und Kongresszentrum Thun (KKThun)
l. Kadettenkommission;
a) Wahl von Yves Jaccard anstelle der zurückgetretenen Julia Kuslys
b) Wahl von Niklaus Blaser anstelle des auf 31. Dezember 2020 zurücktretenden Bernhard Wittwer

Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 37 Buchstabe c Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 5. Juni 2020,
beschliesst:
l. Von der Demission von Julia Kuslys per 3. März 2020 und von Bernhard Wittwer per 31. Dezember 2020 wird Kenntnis genommen. Die in diesem Amt geleisteten Dienste werden bestens verdankt.
2. Als Ersatz für Julia Kuslys wird Yves Jaccard, geb. 1997, von Les Clees VD, wohnhaft Parkstrasse 34, 3600 Thun, als Mitglied in die Kadettenkommission gewählt, und zwar ab sofort und für den Rest der laufenden, am 31. Dezember 2022 endenden Amtsdauer.
3. Als Ersatz für Bernhard Wittwer wird Niklaus Blaser, geb. 1986, von Langnau BE, kaufmännischer Angestellter, wohnhaft Hortinweg 6, 3600 Thun, als Mitglied in die Kadettenkommission gewählt, und zwar ab l. Januar 2021 und für den Rest der laufenden, am 31. Dezember 2022 endenden Amtsdauer.
4. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
2. Personalvorsorgereglement (PVR). Teilrevi sion 2020; Teilrevision Artikel 31 PVR betreffend Organisation Geschäftsstelle Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 38 Buchstabe a Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 5. Juni 2020,
beschliesst:
l. Genehmigung der Teilrevision des Personalvorsorgereglements und rückwirkende Inkraftsetzung per l. April 2020.
2. Ziffer l dieses Beschlusses unterliegt dem fakultativen Referendum.
3. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt. 3. Bericht zu den Klimaschutz-Eingaben der  Parteien; Kenntnisnahme von der Berichterstattung des Gemeinderates
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 36 Buchstabe b Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 5. Juni 2020,
beschliesst:
l. Kenntnisnahme vom Bericht des Gemeinderates zu den Klimaschutz-Eingaben der Parteien.
2. Das Postulat P 25/2019 betreffend das Erarbeiten eines Berichtes zu den Klimaschutzvorschlägen der Stadtratsfraktionen und Stadtratsmitglieder wird als erledigt abgeschrieben.
4. Postulat P 1/2020 betreffend partizipativere Erarbeitung der Legislaturziele; Fraktionen EVP+EDU+CVP, glp/BDP, SVP, Hans-Peter Aellig (FDP) und Markus van Wijk (FDP) vom 6. Februar 2020; Beantwortung Das Postulat wird als erheblich erklärt und abgeschrieben.
5. Interpellation I 21/2019 betreffend aktueller Planungsstand zur Verkehrssituation Allmendingen; Andreas Kübli (glp) vom 13. Dezember 2019; Beantwortung Der Interpellierende erklärt sich von der Beantwortung teilweise befriedigt.
6. Motion M 2/2020 betreffend Angebot einer Ganztagesschule in Thun; Fraktionen SP, Grüne/JG, glp/BDP, Alois Studerus (CVP) und Mitunterzeichnende vom 13. Februar 2020; Beantwortung
Die Motion wird als erheblich erklärt.
7. Postulat P 2/2020 betreffend keine Sparmassnahmen in der Direktion BiSK; Katharina Ali-Oesch (SP), Andreas Kübli (glp), Fraktion SP und Mitunterzeichnende vom 13. Februar 2020; Beantwortung Das Postulat wird abgelehnt.
8. Fragestunde F 12/2020 betreffend «Wie sieht der Stand und das weitere Vorgehen zur Planung ESP Bahnhof Thun aus?»; Fraktion SP vom 30. Juni 2020; Beantwortung
Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.
9. Fragestunde F 13/2020 zur Ortsplanungsrevision; Fraktionen SP, GRÜNE/Junge Grüne, Hans-Peter Aellig (FDP), Markus von Wijk (FDP) und Susanna Ernst (FDP) vom 30. Juni 2020; Beantwortung

Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.

Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit gemäss Art. 39 des Geschäftsreglementes des Stadtrates von Thun veröffentlicht.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Artikel 60 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 23. Mai 1989 für das Geschäft 1 innert 10 Tagen nach der Wahl und für die Geschäfte 2 bis 9 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Referendumsrecht
Das Geschäft 2, Ziffer l ist gemäss Artikel 38, Absatz a der Stadtverfassung unter dem Vorbehalt des fakultativen Referendums verabschiedet worden. Das fakultative Referendum gilt gemäss Artikel 27 der Stadtverfassung als zustandegekommen, wenn 800 Stimmberechtigte innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung des Stadtratsbeschlusses im Thuner Amtsanzeiger unterschriftlich verlangen, dass das Geschäft der Gemeindeabstimmung zu unterbreiten sei. Die Unterlagen können bei der Stadtkanzlei bezogen werden (Stadtkanzlei Thun, Rathaus, 3602 Thun oder stadtkanzlei@ thun.ch).

Thun, 3. Juli 2020

Stadtkanzlei Thun
Christoph Stalder, Stadtratssekretär


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