Himmelsfackeln bergen erhebliche Gefahren – Benutzer haften für allfällige Folgen

  15.07.2020 , Thun

An Hochzeiten, Geburtstagsfeiern, usw. sind Ballons aus Papier und Bambus, die man mit Hilfe eines kleinen Zündsatzes in den Himmel steigen lassen kann, sehr beliebt. Man kennt sie unter diversen Namen: Himmelslaternen, Skylaternen, Flammea-Laternen oder Kong Ming-Laternen. Es handelt sich dabei um einen Lampion in Leichtbauweise, der, ähnlich einem Heissluftballon, in die Luft aufsteigen kann. Bei Nacht ergibt sich dadurch ein magisches Bild, wenn die Ballons am Himmel flackern.

Diese Laternen bergen jedoch erhebliche Gefahren. Zum einen besteht bereits beim Entzünden die Gefahr, dass sich auch die Papierhülle entzündet. Hierdurch sind Verbrennungen möglich oder brennbare Gegenstände in der Umgebung können in Brand gesetzt werden. Weitaus grösser ist dagegen die Gefahr, wenn diese fliegenden Fackeln je nach Windund Wetterlage unkontrolliert umhertreiben. Die Laternen können Strecken von vielen Kilometern zurücklegen, wobei ihre Flugrichtung durch wechselnde Windrichtungen unvorhersehbar wird.

Verbot
Im Umkreis von fünf Kilometern zu einem Flugplatz ist das Aufsteigen lassen von Himmelslaternen ganz verboten. Im ganzen Gemeindegebiet der Stadt Thun ist die Verwendung solcher Himmelslaternen somit praktisch nicht möglich. Benutzer haften für die Folgen, welche eine solche Himmelslaterne verursachen. Gebäude oder Teile davon könnten wegen einer fehlgeleiteten Laterne erheblichen Schaden davontragen – egal, von wo aus sie gestartet wurde. Auch für die Landwirte sind die Abfallprodukte der Laternen auf den Wiesen ein Problem, denn ihre Tiere können krank werden oder sogar daran sterben.

Stadt Thun
Abteilung Sicherheit


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