Förderung von Jugendaktivitäten

  26.08.2020 , Thun

Zur Förderung von Jugendaktivitäten in den Bereichen Kultur und Freizeit stehen der Stadt Thun pro Jahr Fr. 25 000.– zur Verfügung.

Organisationen und Einzelpersonen können gemäss der Ständigen Weisung über die Förderung von Aktivitäten für die Jugend jeweils bis 30. April oder bis 30. September ein Gesuch für Beiträge einreichen. Das Beitragsformular und die Ständige Weisung über die Förderung von Aktivitäten für die Jugend sind im Internet unter www.thun.ch/jugendfoerderung zu finden. Die bisherigen Gesuchsteller werden mit den Unterlagen direkt bedient. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Frau Larissa Furer, Telefon 033 225 89 65 oder larissa.furer@thun.ch.

Thun, 11. August 2020


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