Rechtsetzung
19.08.2020 , ThunVerordnung über die Gewährung von Lohnstufen (SSG 153.316)
Der Gemeinderat von Thun hat mit Beschluss Nr. 551 vom 5. August 2020 die Revision der Verordnung über die Gewährung von Lohnstufen genehmigt. Diese tritt auf den 1. September 2020 in Kraft.
Der Wortlaut des Erlasses kann bei der Stadtkanzlei eingesehen oder bezogen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann, gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. b i. V. m. Art. 60 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 VRPG, innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsstatthalter von Thun eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Der Gemeinderat