Rechtsetzung

  26.08.2020 , Thun

Verordnung über die Anwohnerbevorzugung mittels Parkkarten (PKV; SSG 552.05)
Der Gemeinderat von Thun hat mit Beschluss Nr. 576 vom 12. August 2020 die Revision der Verordnung über die Anwohnerbevorzugung mittels Parkkarten genehmigt. Diese wird per 1. Oktober 2020 in Kraft gesetzt.

Der Wortlaut des Erlasses kann bei der Stadtkanzlei eingesehen oder bezogen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann, gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. b i. V. m. Art. 60 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 VRPG, innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsstatthalter von Thun eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Der Gemeinderat


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