Publikation nach Artikel 101 Absatz 3 der Gemeindeverordnung

  23.09.2020 , Thun

Der Gemeinderat von Thun hat an seiner Sitzung vom 19. August 2020 in Anwendung von Art. 43 und Art. 47 lit. b Stadtverfassung folgenden Beschluss gefasst:

«Bewilligung einer gebundenen Ausgabe von Fr. 276 000.– zulasten der Erfolgsrechnung 2021 (baulicher Unterhalt Verwaltungsvermögen) für die Erneuerung des Schlossbergplatzes.»

Gegen diesen Beschluss kann gemäss Artikel 63 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Thun, 18. September 2020

Einwohnergemeinde Thun Der Gemeinderat


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