Stadt Thun; Rechtsetzung
16.09.2020 , ThunStadtarchivverordnung vom 7. Juli 2011 (SSG 152.030)
Der Gemeinderat von Thun hat mit Beschluss Nr. 646 vom 4. September 2020 die Revision der Verordnung über die Stadtarchivverordnung genehmigt. Diese tritt auf 1. Oktober 2020 in Kraft.
Der Wortlaut des Erlasses kann bei der Stadtkanzlei eingesehen oder bezogen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann, gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. b i. V. m. Art. 60 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 VRPG, innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsstatthalter von Thun eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Der Gemeinderat
