Bekanntmachung Gesamtentscheid eines Wasserbauplans mit Waldrodung

  28.10.2020 , Thun

(Wasserbauplanverfahren)

Gemeinde: Einwohnergemeinde Thun.

Öffentliche Bekanntmachung
Wasserbauträger: Einwohnergemeinde Thun.
Gewässer: Chratzbach.
Ort: Thun Lauenenquartier.
Projekt: Wasserbauplan «Thun, Hochwasserschutz Chratzbach, Massnahmen für den Geschieberückhalt».
Bekanntmachung: Mit der Verfügung vom 1. Oktober 2020 hat die Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern den Wasserbauplan «Thun, Hochwasserschutz Chratzbach, Massnahmen für den Geschieberückhalt» in Anwendung von Art. 25 Abs. 4 des Gesetzes über Gewässerunterhalt und Wasserbau (WBG) vom 14. Februar 1989 genehmigt.
Auflageort: Tiefbauamt der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun, im Planauflageraum (Mo bis Fr, 8.00 bis 11.45 und 13.30 bis 17.00 Uhr, Fr bis 16.00 Uhr).
Auflagefrist: 29. Oktober bis 27. November 2020.

Thun, 23. Oktober 2020
Tiefbauamt der Stadt Thun


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