Beschlüsse des Stadtrates

  28.10.2020 , Thun

Beachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»

Donnerstag, 22. Oktober 2020, 17.15 Uhr, Lachensaal, Kultur- und Kongresszentrum Thun (KKThun)
l. Sachkommission Finanzen Ressourcen Um welt; Ersatzwahl für die zurückgetretene Daniela Weber (SVP) und Wahl eines neuen Präsidiums für die Sachkommission FiRU
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 37 Buchstabe b Stadtverfassung und Artikel 21 Geschäftsreglement des Stadtrats,
beschliesst: In die Sachkommission Finanzen Ressourcen Umwelt wird als Mitglied anstelle von Daniela Weber (SVP) per sofort gewählt: Daniel Waldspurger (SVP). Als neuer Präsident 2020 der Sachkommission Finanzen Ressourcen Umwelt wird per sofort gewählt: Serge Lanz (SVP).
2. Schulkommission; Wahl von Nicolas Glau ser (glp) anstelle des zurücktretenden Eric Pitteloud (BDP)
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 37 Buchstabe c Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 11. September 2020,
beschliesst:
l. Von der Demission von Eric Pitteloud per 31. Oktober 2020 wird Kenntnis genommen. Die in diesem Amt geleisteten Dienste werden bestens verdankt.
2. Als Ersatz wird Nicolas Glauser, geb. 1976, von Bern, Turn- und Sportlehrer 1+2, wohnhaft Blümlisalpstrasse 3, 3600 Thun, als Mitglied in die Schulkommission gewählt und zwar ab l. November 2020 und für den Rest der laufenden, am 31. Dezember 2022 endenden Amtsdauer.
3. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
3. Verwaltungsunabhängige Revisionsstelle; Wahl und Auftragsvergabe externes Mandat für die Rechnungsprüfung (2020 bis 2023)
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 37 Buchstabe d Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinsamen Bericht Gemeinderat und BRK vom 11./17. September 2020,
beschliesst: l. Verwaltungsunabhängige Revisionsstelle: Die Firma BDO AG, Burgdorf, wird als Rechnungsprüfungsorgan für die Rechnungsjahre 2020 bis und mit 2023 gewählt (Variante 2: Vorarbeiten der «Internen Revision» im Umfang von 400 Arbeitsstunden pro Jahr; gemäss Offerte zum Preis von Fr. 22 400.– inkl. MWST pro Jahr).
2. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
4. Umnutzung eines Feuerwehrmagazins in ein Quartierzentrum; Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 1 590 000.– für die wertvermehrenden Massnahmen zur Umnutzung des Feuerwehrmagazins in ein Quartierzentrum
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 40 Buchstabe a Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme des gemeinderätlichen Berichts vom 11. September 2020,
beschliesst:
l. Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. l 590 000.– als neue Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung Verpflichtungskredit Nr. 2240.5040.006 (Bilanz-Konto Nr. 14040.01.01) für die bauliche Umnutzung der Liegenschaft Lerchenfeldstrasse 34a.
2. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
5. Dringliches Postulat P 13/2020 betreffend vorstädtischer Wohnsitz an der Allmendstrasse 32; Nina Siegenthaler (SP), Fraktion SP, Fraktion Grüne/JG vom 20. August 2020; dringliche Beantwortung
Das Postulat wird als erheblich erklärt und gleichzeitig abgeschrieben.
6. Dringliches Postulat P 14/2020 betreffend Einpflanzen der zwei Eichen des Kunstprojektes «Insel in der Stadt» auf dem Viehmarktplatz; Alice Kropf (SP), Fraktion SP, Fraktion glp/BDP vom 20. August 2020; dringliche Beantwortung
Das Postulat wird als erheblich erklärt und gleichzeitig abgeschrieben.
7. Postulat P 7/2020 betreffend Tempo 30 für  sichere Schulwege; Fraktionen Grüne/JG, SP und EVP+EDU+CVP vom 7. Mai 2020; Beantwortung
Das Postulat wird als erheblich erklärt und nicht abgeschrieben.
8. Interpellation I 4/2020 betreffend Viehmarktplatz, Kunstprojekt «Insel in der Stadt»; Reto Schertenleib (SVP) vom 2. Juli 2020; Beantwortung

Der Interpellierende erklärt sich von der Beantwortung teilweise befriedigt.

9. Fragestunde F 20/2020 betreffend fehlende Tempo 30-Signalisation in der Freienhofgasse; Franz Schori (SP) vom 20. Oktober 2020; Beantwortung

Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.

Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit gemäss Art. 39 des Geschäftsreglementes des Stadtrates von Thun veröffentlicht.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Artikel 60 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 23. Mai 1989 für die Geschäfte l bis 2 innert 10 Tagen nach der Wahl und für die Geschäfte 3 bis 9 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Thun, 23. Oktober 2020
Stadtkanzlei Thun
Christoph Stalder, Stadtratssekretär


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