Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen

  14.10.2020 , Thun

Öffentliche Planauflage
Gemeinde: Thun
Standort: 3645 Gwatt (Thun)

für S-0174923.1
Transformatorenstation 35 Reckholderweg 26 – Ersetzen der TS auf dem bestehenden Fundament der alten TS auf der Parzelle 3316 der Gemeinde Thun.

Koordinaten: 2 614 202 / 1 173 994.

Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die Energie Thun AG, Industriestrasse 6, 3607 Thun, die oben erwähnten Plangenehmigungsgesuche eingereicht.

Die Gesuchunterlagen werden vom 15. Oktober bis 13. November 2020 im Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3602 Thun, öffentlich aufgelegt.

Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42–44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge.

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021)
oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln 39–41 EntG sind ebenfalls beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat einzureichen.

Ist aufgrund der geltenden COVID-19-Massnahmen die Einsichtnahme in die Unterlagen vor Ort für Sie nur eingeschränkt oder gar nicht möglich, melden Sie sich beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat (Telefon 058 595 18 50, planvorlagen@esti.ch).

Eidgenössisches Starkstrominspektorat
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf


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