Stadt Thun; Rechtsetzung
28.10.2020 , ThunVerordnung über den COVID-19-Solidaritätsbeitrag (Solidaritätsbeitragsverordnung, SoBV SSG 901.51)
Der Gemeinderat von Thun hat mit Beschluss Nr. 737 vom 14. Oktober 2020 die Revision der Verordnung über den COVID-19-Solidaritätsbeitrag genehmigt und rückwirkend auf den 1. Oktober 2020 in Kraft gesetzt.
Der Wortlaut des Erlasses kann bei der Stadtkanzlei eingesehen oder bezogen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann, gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. b i. V. m. Art. 60 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 VRPG, innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsstatthalter von Thun eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Der Gemeinderat