Erwahrung Ergebnisse der Gemeindeabstimmung vom 27. September 2020

  18.11.2020 , Thun

Beachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»

Die Abstimmungsvorlage «Die Thuner Quartierschulinitiative: Für eine verlässliche Schulraumplanung – Für den Erhalt der Thuner Quartierschulen» wurde an der Gemeindeabstimmung vom 27. September mit 10 479 Nein-Stimmen zu 5 660 Ja-Stimmen abgelehnt.

Die Abstimmungsvorlage «Erweiterung Verwaltungsgebäude Industriestrasse; Genehmigung eines Verpflichtungskredites von Fr. 8 420 000.– als neue Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung für die Ausführung des Erweiterungsbaus Industriestrasse 2, Thun» wurde an der Gemeindeabstimmung vom 27. September mit 9 317 Ja-Stimmen zu 6 441 Nein-Stimmen angenommen.

Der Gemeinderat von Thun hat in Anwendung von Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung über die Wahlen und Abstimmungen nach unbenutztem Ablauf der Beschwerdefrist den folgenden Beschluss gefasst:
1. Es wird festgestellt, dass mit Gemeindebeschluss vom 27. September 2020
a) die Abstimmungsvorlage «Die Thuner Quartierschulinitiative: Für eine verlässliche Schulraumplanung – Für den Erhalt der Thuner Quartierschulen» mit 10 479 Nein zu 5 660 Ja abgelehnt worden ist.
b) die Abstimmungsvorlage «Erweiterung Verwaltungsgebäude Industriestrasse; Genehmigung eines Verpflichtungskredites von Fr. 8 420 000.–» mit 9 317 Ja zu 6 441 Nein angenommen worden ist.
2. Die Beschwerdefrist für beide Vorlagen ist unbenutzt abgelaufen. Die Abstimmungsergebnisse werden somit erwahrt.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen Wahlen, Abstimmungen sowie Beschlüsse und Verfügungen in Wahl- und Abstimmungssachen kann nach Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, Thun, schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Beschwerden in Wahlsachen sowie gegen Vorbereitungshandlungen sind innert 10 Tagen, in Abstimmungssachen innert 30 Tagen, zu erheben. Die Frist beginnt für Abstimmungen und Wahlen der Stimmberechtigten am Tag nach dem Urnengang zu laufen, in allen anderen Fällen am Tag nach der Veröffentlichung oder Eröffnung (Art. 41 VRPG).
Einwohnergemeinde Thun
Der Gemeinderat




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