Öffentliche Bekanntmachung

  02.12.2020 , Thun

Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung UeO b Areal Scheibenstrasse nach Art. 122 Abs. 1–3 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV

Der Gemeinderat der Stadt Thun hat die vorerwähnte geringfügige Änderung der Überbauungsordnung UeO b Areal Scheibenstrasse am 17. Juni 2020 beschlossen.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Die Unterlagen stehen während der ordentlichen Bürozeiten, Montag bis Freitag, 8.00 bis 11.45 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr (Freitag 16.00 Uhr) im Planungsamt der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun, jedermann zur Einsichtnahme offen.

Thun, 23. November 2020
Der Gemeinderat


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