Publikation nach Artikel 101 Absatz 3 der Gemeindeverordnung

  11.03.2021 , Thun

Der Gemeinderat von Thun hat an seiner Sitzung vom 16. Dezember 2020 in Anwendung von Art. 43 und Art. 47 lit. b Stadtverfassung folgenden Beschluss gefasst:

Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 1 145 000.– als gebundene Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung, Verpflichtungskredit Nr. 5310.5200.001 (Bilanzkonto Nr. 14200.01.01), für die Beschaffung einer redundanten Datacenter Infrastruktur inklusive der Core Switches für die Anbindung der Verwaltungsstandorte an die beiden Housing-Rechenzentren (NTS) in Bern.

Gegen diesen Beschluss kann gemäss Artikel 63 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Thun, 17. Dezember 2020
Einwohnergemeinde Thun
Der Gemeinderat


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