Publikation Verkehrsmassnahme

  16.12.2020 , Thun

Grabenstrasse/Schwäbisgasse: Aufhebung Rechtsvortritt und Verbot für Motorwagen und Motorräder
Der Vorsteher der Direktion Bau- und Liegenschaften von Thun hat am 16. März 2020 folgende Verkehrsmassnahme verfügt:

Wo: Grabenstrasse / Schwäbisgasse
Alt: Rechtsvortritt
Neu: Grabenstrasse, Kein Vortritt von Kyburgstrasse her in Fahrtrichtung Schwäbisgasse
Schwäbisgasse, Verbot für Motorwagen und Motorräder (2.13) Linienbus gestattet ab Berntorgasse Stadtauswärts

Das kantonale Tiefbauamt, Oberingenieurkreis I, Verkehrstechnik, hat dieser Massnahme am 30. November 2020 zugestimmt.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art 76 ff. der Stadtverfassung innert 30 Tagen seit dieser Publikation beim Gemeinderat der Stadt Thun, Rathaus, Postfach 145, 3600 Thun, Beschwerde erhoben werden.
Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; eine Kopie dieser Publikation und andere greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Tiefbauamt der Stadt Thun


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