Publikation Verkehrsmassnahme

  16.12.2020 , Thun

Lerchenfeldstrasse, Strecke 30 im Abschnitt Allmendstrasse bis Langestrasse und Aufhebung kein Vortritt
Der Vorsteher der Direktion Bau- und Liegenschaften von Thun hat am 29. März 2020 folgende Verkehrsmassnahme verfügt:

Objekt: Strasse
Standort: Lerchenfeldstrasse, Abschnitt Allmendstrasse bis Langestrasse Alt: Generell 50
Neu: Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
«Strecke 30»

Objekt: Kreuzung
Standort: Lerchenfeldstrasse, Langestrasse, Feuerwerkerstrasse
Alt: Die Langestrasse sowie die Feuerwerkerstrasse waren gegenüber der Lerchenfeldstrasse untergeordnet «kein Vortritt»
Neu: Rechtsvortritt

Das kantonale Tiefbauamt, Oberingenieurkreis I, Verkehrstechnik, hat dieser Massnahme am 30. November 2020 zugestimmt.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art 76 ff. der Stadtverfassung innert 30 Tagen seit dieser Publikation beim Gemeinderat der Stadt Thun, Rathaus, Postfach 145, 3600 Thun, Beschwerde erhoben werden.
Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; eine Kopie dieser Publikation und andere greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Tiefbauamt der Stadt Thun


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