Stadt Thun; Rechtsetzung

  30.12.2020 , Thun

Bestattungs- und Friedhofsverordnung (BFG; SSG 556.01.1)
Der Gemeinderat von Thun hat mit Beschluss Nr. 1023 vom 23. Dezember 2020 die Revision der Bestattungs- und Friedhofsverordnung genehmigt. Diese wird auf 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt.

Verordnung über den schulärztlichen Dienst (VSD; SSG 430.41)
Der Gemeinderat von Thun hat mit Beschluss Nr. 1025 vom 23. Dezember 2020 die Revision der Verordnung über den schulärztlichen Dienst genehmigt. Diese wird auf 1. März 2021 in Kraft gesetzt.

Der Wortlaut der Erlasse kann bei der Stadtkanzlei eingesehen oder bezogen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann, gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. b i. V. m. Art. 60 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 VRPG, innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsstatthalter von Thun eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Der Gemeinderat


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