Stadt Thun; Rechtsetzung

  11.03.2021 , Thun

Bootsplatzverordnung (BPV; SSG 767.22) und Verordnung über die Anlagenbenutzung durch Dritte (ABV; SSG 154.242.1)
Der Gemeinderat von Thun hat mit Beschluss Nr. 971 vom 9. Dezember 2020 die Bootsplatzverordnung sowie die Revision der Verordnung über die Anlagenbenutzung durch Dritte genehmigt. Diese werden auf den 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt.
Der Wortlaut der Erlasse kann bei der Stadtkanzlei eingesehen oder bezogen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann, gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. b i. V. m. Art. 60 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 VRPG, innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsstatthalter von Thun eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Der Gemeinderat


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