Stadt Thun; Rechtsetzung

  11.03.2021 , Thun

Organisationsverordnung (OVO; SSG 101.11), Finanzverordnung (FVO; SSG 620.1), Verordnung Interne Revision (VIR; SSG 622.1)
Der Gemeinderat von Thun hat mit Beschluss Nr. 825 vom 4. November 2020 folgende Verordnungen erlassen bzw. Revisionen genehmigt, welche auf den 1. Januar 2021 in Kraft treten:

– Organisationsverordnung
– Finanzverordnung
– Verordnung Interne Revision.

Mit der Einführung des dualistischen Systems (Interne und Externe Revision) mussten zudem per 1. Januar 2021 in zahlreichen weiteren Verordnungen technische Begriffsanpassungen vorgenommen werden.

Der Wortlaut aller Erlasse kann bei der Stadtkanzlei eingesehen oder bezogen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann, gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. b i. V. m. Art. 60 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 VRPG, innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsstatthalter von Thun eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Der Gemeinderat


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