Burgergemeinde Strättligen
17.03.2021 , ThunVerordnung zur Ergänzung des kantonalen Datenschutzrechts und zur Internetbekanntgabe von öffentlichen Informationen; Inkrafttreten
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Burgerrat der Burgergemeinde Strättligen an seiner Sitzung vom 10. März 2021 die Verordnung zur Ergänzung des kantonalen Datenschutzrechts und zur Internetbekanntgabe von öffentlichen Informationen erlassen hat. Die Verordnung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, am 1. März 2021 in Kraft. Rechtsmittelbelehrung: Gegen den Beschluss des Burgerrates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun erhoben werden.
Namens des Burgerrates Strättligen Die Verwalterin: Barbara Wüthrich