Publikation nach Artikel 101 Absatz 3 der Gemeindeverordnung

  24.03.2021 , Thun

Der Gemeinderat von Thun hat an seiner Sitzung vom 10. Februar 2021 in Anwendungvon Art. 43 und Art. 47lit. b Stadtverfassung folgenden Beschluss gefasst:

Bewilligung eines Verpflichtungskredites für eine gebundene Ausgabe von Fr. 335 000.– zulasten der Erfolgsrechnungen 2021 ff. zur Sanierung und Erweiterung der Oberstufe Strättligen.

Gegen diesen Beschluss kann gemassArtikel 63 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Thun, 19. März 2021
Einwohnergemeinde Thun
Der Gemeinderat


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