Stadt Thun; Rechtsetzung
03.03.2021 , ThunVerordnung über Arbeits- und Freizeit (SSG 153.01.11) und Verordnung über Lohnansprüche bei Dienstausfällen (SSG 153.321)
Der Gemeinderat von Thun hat mit Beschluss Nr. 114 vom 17. Februar 2021 folgende Revisionen genehmigt, welche rückwirkend auf 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt werden:
– Verordnung über Arbeits- und Freizeit
– Verordnung über Lohnansprüche bei Dienstausfällen
Der Wortlaut der Erlasse kann bei der Stadtkanzlei eingesehen oder bezogen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann, gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. b i. V. m. Art. 60 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 VRPG, innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsstatthalter von Thun eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Der Gemeinderat