Stadt Thun; Rechtsetzung

  17.03.2021 , Thun

Verordnung über die Kommission für Gesundheits- und Suchtfragen (SSG 860.12) und Anhang II Kommissionenreglement der Stadt Thun (SSG 152.2)
Der Gemeinderat von Thun hat mit Beschluss Nr. 133 vom 3. März 2021 die Aufhebung der Verordnung über die Kommission für Gesundheits- und Suchtfragen beschlossen und die Anpassung des Anhangs II des Kommissionenreglements der Stadt Thun genehmigt. Die Inkraftsetzung erfolgt auf 31. März 2021.

Der Wortlaut der Erlasse kann bei der Stadtkanzlei eingesehen oder bezogen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann, gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. b i. V. m. Art. 60 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 VRPG, innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsstatthalter von Thun eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Der Gemeinderat


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