Städtische Pensionskasse Thun; Rechtsetzung

  07.04.2021 , Thun

Teilrevision der Personalvorsorgeverordnung
Die Kommission der Städtischen Pensionskasse Thun, hat mit Beschluss Nr. 242 vom 14. September 2020 die Teilrevision der Personalvorsorgeverordnung (Art. 44 Austrittsleistung) genehmigt und auf 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt.

Der Wortlaut des Erlasses kann im Internet unter www.thun.ch/pensionskasse (Rubrik Grundlagen) eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Pensionskassenkommission kann, gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. b i. V. m. Art. 60 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 VRPG, innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsstatthalter von Thun eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.


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