Aufforderung: Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken und Sträuchern entlang von Gemeindestrassen und öffentlichen Strassen privater Eigentümer

  13.05.2021 , Thun

Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen an öffentlichen Strassen, folgende Hinweise auf den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten:
– Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreiben das Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11), Art. 80 Abs. 3 und Art. 83 und die Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), Art. 56 und 57, unter anderem vor:
– Hecken, Sträucher und nicht hochstämmige Bäume müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4,50 m Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen müssen mindestens eine Höhe von 2,50 m und ein seitlicher Abstand von 50 cm freigehalten werden.
– Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.
– An unübersichtlichen Strassenstellen dürfen Einfriedungen, Zäune, Grünhecken und Sträucher die Fahrbahn um höchstens 60 cm überragen.
– Für die nicht hochstämmigen Bäume, Hecken und Sträucher gelten die Vorschriften über Einfriedungen. Danach müssen solche Pflanzen bis zu einer Höhe von 1,20 m einen Strassenabstand von 50 cm ab Fahrbahnrand einhalten. Sind sie höher, so müssen sie um ihre Mehrhöhe zurückversetzt werden. Der Geltungsbereich erstreckt sich auch auf bestehende solche Pflanzen.
– Die Strassenanstösser werden hiermit ersucht, die Äste und andere Bepflanzungen bis 31. Mai und im Verlaufe des Jahres nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden.
– Das Strasseninspektorat der Stadt Thun ist gerne zu näherer Auskunft bereit.

Bei Missachtung der obgenannten Bestimmungen werden die Organe der Strassenbaupolizei der Stadt Thun das Verfahren zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes einleiten.

Thun, 3. Mai 2021
Tiefbauamt der Stadt Thun


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote