Beschlüsse des Stadtrates

  13.05.2021 , Thun

Donnerstag, 6. Mai 2021, 17.15 Uhr, Lachensaaal, Kultur- und Kongresszentrum Thun (KKThun)
1. Verein Asyl Berner Oberland (ABO); Umwandlung der Solidarbürgschaft in der Höhe von 1.7 Mio. Franken in einen à-fonds-perdu-Beitrag
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 40 Buchstabe a Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 31. März 2021,
beschliesst:
1. Die mit Stadtratsbeschluss Nr. 41/2019 vom 21. März 2019 gewährte Solidarbürgschaft der Stadt Thun in der Höhe von 1.7 Mio. Franken wird in einen à-fonds-perdu-Beitrag an den Verein ABO umgewandelt.
2. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
2. Dringliche Interpellation I 1/2021 betreffend Medienmitteilung vom 5. Februar 2021: «Gemeinderat verzichtet aus finanzpolitischen Gründen auf Dreifachsporthalle mit Wettkampfinfrastruktur»; Philipp Deriaz (SVP), Fraktion SVP, Fraktion EVP+EDU+CVP vom 18. Februar 2021; Beantwortung
Die Interpellierenden erklären sich von der Beantwortung teilweise befriedigt.
3. Motion M 5/2020 betreffend Fliesskanten für den öffentlichen Verkehr auf dem Bahnhofplatz Thun; Fraktion SVP vom 18. Dezember 2020; Beantwortung
Die Motion wurde von der Urheberschaft in ein Postulat umgewandelt und als erheblich erklärt.
4. Postulat P 5/2021 betreffend Verdingkinder und administrativ versorgte Menschen in der Gemeinde Thun; Fraktion glp/BDP vom 18. März 2021; Beantwortung
Das Postulat wird als erheblich erklärt.
5. Postulat P 19/2020 betreffend Stopp dem Vandalismus an öffentlichen Einrichtungen; Reto Schertenleib (SVP) vom 18. Dezember 2020; Beantwortung
Das Postulat wird als erheblich erklärt.
6. Postulat P 21/2020 für vielfältige künftige Nutzungen in der Konzepthalle 6; Fraktion SP vom 18. Dezember 2020; Beantwortung Das Postulat wird als erheblich erklärt.
7. Interpellation I 8/2020 betreffend Umsetzung Massnahmen aus dem Agglomerationsprogramm – ist Thun auf Kurs?; Fraktion Grüne/JG und Fraktion SP vom 18. Dezember 2020; Beantwortung
Die Interpellierenden erklären sich von der Beantwortung befriedigt.
8. Fragestunde F 8/2021 betreffend Stellenneubesetzung Leitung Tiefbauamt/Stadtingenieur/in; Alice Kropf (SP) vom 4. Mai 2021; Beantwortung
Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.
9. Fragestunde F 9/2021 betreffend Haltung der Stadt Thun gegenüber Gastronomie Popups am Aarequai; Alwin Hostettler (Grüne) vom 4. Mai 2021; Beantwortung
Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.

Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit gemäss Art. 39 des Geschäftsreglementes des Stadtrates von Thun veröffentlicht.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Artikel 60 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 23. Mai 1989 für die Geschäfte 1 bis 9 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Thun, 7. Mai 2021
Stadtkanzlei Thun
Christoph Stalder, Stadtratssekretär


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