Gemeindeabstimmung vom 13. Juni 2021

  05.05.2021 , Thun

Gemäss Art. 9 der Gemeindeverordnung (GV) und Art. 12 der Verordnung über Wahlen und Abstimmungen in der Stadt Thun (WAV) werden Abstimmungen spätestens 30 Tage vor dem Abstimmungstag öffentlich bekannt gemacht. Dabei werden die Vorlagen bekannt gegeben und es wird darüber informiert, wo und wann zusätzliche Informationen zu den Geschäften eingesehen werden können.

Am 13. Juni findet die Abstimmung über folgende Gemeindevorlage statt:

Thuner Zonenplaninitiative
Für die Erweiterung von Sport und Freizeit. Kein regionaler Abfallsammelhof mit Recyclingcenter neben dem Fussballstadion Lerchenfeld.

Einzelheiten zur Vorlage und zur Abstimmung werden den Stimmberechtigten mit dem Abstimmungsmaterial zugestellt. Weitere Informationen zur Vorlage sind unter www.thun. ch/stadtverwaltung/stadtrat/sitzungen-traktan den-protokolle.html (Stadtratssitzung vom 18. März 2021) ersichtlich.

Stimmrecht
Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaften, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigten Personen.

Abstimmungsmaterial
Das Abstimmungsmaterial wird den Stimmberechtigten bis spätestens Samstag, 22. Mai, per Post zugestellt. Bei Nichterhalt oder Verlust des Materials kann dieses bis Freitag, 11. Juni, 16.00 Uhr gegen Vorweisung eines Personalausweises und gegen Quittung persönlich bei den Einwohnerdiensten, Thunerhof, Hofstettenstrasse 14, Thun, nachgefordert werden.

Stimmregister
Begehren um Eintragung oder Berichtigung des Stimmregisters sind bis Dienstag, 8. Juni, 17.00 Uhr, bei den Einwohnerdiensten, Thunerhof, Hofstettenstrasse 14, Thun, einzureichen.

Publikation Abstimmungsergebnis
Die amtliche Publikation des Abstimmungsergebnisses erfolgt am Donnerstag, 17. Juni, im Thuner Amtsanzeiger.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen Wahlen, Abstimmungen sowie Beschlüsse und Verfügungen in Wahl- und Abstimmungssachen kann nach Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, Thun, schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Beschwerden in Wahlsachen sowie gegen Vorbereitungshandlungen sind innert 10 Tagen, in Abstimmungssachen innert 30 Tagen, zu erheben. Die Frist beginnt für Abstimmungen und Wahlen der Stimmberechtigten am Tag nach dem Urnengang zu laufen, in allen anderen Fällen am Tag nach der Veröffentlichung oder Eröffnung (Art. 41 VRPG).
Der Gemeinderat der Stadt Thun


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