Publikation nach Artikel 101 Absatz 3 der Gemeindeverordnung

  13.05.2021 , Thun

Der Gemeinderat von Thun hat an seiner Sitzung vom 5. Mai 2021 in Anwendung von Art. 43 und Art. 47 lit. b Stadtverfassung folgenden Beschluss gefasst:

«Bewilligung eines Verpflichtungskredits von Fr. 320 000.– als gebundene Ausgabe für einen Dienstleistungsvertrag periodische Schutzraumkontrolle (PSK), welche in späteren Rechnungsjahren zulasten der Erfolgsrechnung anfällt, zur Durchführung der PSK in der Stadt Thun (Abwicklung über Bilanz-Konto 20090.43.01, nach Fertigstellung Belastung der Erfolgsrechnung).»

Gegen diesen Beschluss kann gemäss Artikel 63 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Thun, 5. Mai 2021
Einwohnergemeinde Thun
Der Gemeinderat


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