Publikation nach Artikel 101 Absatz 3 der Gemeindeverordnung
26.05.2021 , ThunDer Gemeinderat von Thun hat an seiner Sitzung vom 19. Mai 2021 in Anwendung von Art. 43 und Art. 47 lit. b Stadtverfassung folgenden Beschluss gefasst:
«Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 1 480 000.– als gebundene Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung (Spezialfinanzierung Parkinggebühren), Nr. 4410.5030.004 (Bilanzkonto Nr. 14037.01.01) für die Sanierung und Komfortverbesserungvon Bushaltestellen.»
Gegen diesen Beschluss kann gemäss Artikel 63 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Thun, 19. Mai 2021
Einwohnergemeinde Thun
Der Gemeinderat