Stadt Thun; Rechtsetzung
19.05.2021 , ThunVerordnung der ZSO Thun plus (VZTp; SSG 521.11)
Der Gemeinderat von Thun hat mit Beschluss Nr. 298 vom 5. Mai 2021 die Revision der Verordnung der ZSO Thun plus genehmigt. Diese wird auf 1. Juni 2021 in Kraft gesetzt. Der Wortlaut des Erlasses kann bei der Stadtkanzlei eingesehen oder bezogen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann, gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. b i. V. m. Art. 60 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 VRPG, innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsstatthalter von Thun eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Der Gemeinderat