Beschlüsse des Stadtrates

  30.06.2021 , Thun

Donnerstag, 24. Juni 2021, 17.15 Uhr, Lachensaal, Kultur- und Kongresszentrum Thun (KKThun)
1. Sachkommission Bildung Sport Kultur; Ersatzwahl für die zurückgetretene Barbara Klossner (SVP)
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Art. 37 Buchstabe b Stadtverfassung,

beschliesst:
1. In die Sachkommission Bildung Sport Kultur wird als Mitglied anstelle von Barbara Klossner (SVP) per sofort gewählt: Serge Lanz (SVP).
2. In die Sachkommission Finanzen Ressourcen Umwelt wird als Mitglied anstelle von Serge Lanz (SVP) per sofort gewählt: Valentin Borter (SVP).
3. In die Sachkommission Sicherheit und Soziales wird als Mitglied anstelle von Valentin Borter (SVP) per sofort gewählt: Thomas Bieri (SVP).

2. Sachkommission Bildung Sport Kultur; Ersatzwahl für den zurückgetretenen Carlo Schlatter (SVP)
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Art. 37 Buchstabe b Stadtverfassung,

beschliesst: In die Sachkommission Bildung Sport Kultur wird als Mitglied anstelle von Carlo Schlatter (SVP) per sofort gewählt: Sonja Graf (SVP).

3. Wahlkommission; Wahl von Michael Jost (glp) anstelle des zurücktretenden Ronald Wyss (BDP)
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 37 Buchstabe c Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 19. Mai 2021,

beschliesst:
1. Von der Demission von Ronald Wyss per 30. Juni 2021 wird Kenntnis genommen. Die in diesem Amt geleisteten Dienste werden bestens verdankt.
2. Als Ersatz für Ronald Wyss wird Michael Jost, geb. 1986, von Heimiswil BE, Wirtschaftsinformatiker, wohnhaft Friedheimstrasse 17, 3600 Thun, als Mitglied in die Wahlkommission gewählt, und zwar ab 1. Juli 2021 und für den Rest der laufenden, am 31. Dezember 2022 endenden Amtsdauer.
3. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.

4. Jahresrechnung und Jahresbericht 2020; Genehmigung

Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 36 Buchstabe a und Artikel 40 Buchstabe i der Stadtverfassung, Artikel 16 des Finanzreglements und Artikel 51 Geschäftsreglement des Stadtrates von Thun sowie nach Kenntnisnahme des Jahresberichts inklusive Jahresrechnung 2020, beschliesst:

1. Bewilligung eines Nachkredites von Fr. 3 903 960.82 als neue Ausgabe zulasten der Erfolgsrechnung 2020, Konto 5140.3632.01 für die zusätzliche Dotierung der Spezialfinanzierung Baulicher Unterhalt Verwaltungsvermögen.
2. Kenntnisnahme der bewilligten Nachkredite von Fr. 27 591 697.03 in der
Kompetenz des Gemeinderates, davon Fr. 75 861.95 neu und Fr. 27 515 835.08 gebunden.
3. Kenntnisnahme der bewilligten gebundenen Nachkredite von Fr. 496 696.09 in der Kompetenz der Direktion Finanzen Ressourcen Umwelt (gemäss SW 2).
4. Genehmigung der Jahresrechnung 2020:
Aufwand Gesamthaushalt Fr. 293 357 314.22
Ertrag Gesamthaushalt Fr. 294 697 520.69
Ertragsüberschuss Fr. 1 340 206.47
Aufwand Allgemeiner Haushalt Fr. 275 662 667.44
Ertrag Allgemeiner Haushalt Fr. 275 662 667.44
Aufwand-/Ertragsüberschuss Fr. 0.00
Aufwand Spezialfinanzierung Abwasseranlagen Fr. 5 777 260.50
Ertrag Spezialfinanzierung Abwasseranlagen Fr. 7 151 351.65 Ertragsüberschuss Fr. 1 374 091.15
Aufwand Spezialfinanzierung Abfallbeseitigung Fr. 6 910 449.11
Ertrag Spezialfinanzierung Abfallbeseitigung Fr. 6 551 593.91 Aufwandüberschuss Fr. 358 855.20
Aufwand Spezialfinanzierung Feuerwehr Fr. 2 485 328.70
Ertrag Spezialfinanzierung Feuerwehr Fr. 3 339 320.12
Ertragsüberschuss Fr. 853 991.42
Aufwand Spezialfinanzierung Parkinggebühren Fr. 2 323 277.31
Ertrag Spezialfinanzierung Parkinggebühren Fr. 2 010 587.57 Aufwandüberschuss Fr. 312 689.74
Aufwand Spezialfinanzierung Parkplatzersatzabgaben Fr. 198 331.16
Ertrag Spezialfinanzierung Parkplatzersatzabgaben Fr. - 18 000.00 Aufwandüberschuss Fr. 216 331.16
Ausgaben Investitionsrechnung Fr. 45 254 759.10
Einnahmen Investitionsrechnung Fr. 1 718 464.60
Nettoinvestitionen Fr. 43 536 294.50

5. Genehmigung des Jahresberichtes 2020.
5. Jahresbericht 2020. Stand der hängigen Motionen und Postulate per 28. Februar 2021; Kenntnisnahme und Abschreibungen Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 51 seines Geschäftsreglements und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 7. März 2021

beschliesst:

1. Kenntnisnahme vom Stand der hängigen Motionen und Postulate.
2. Die Vorstösse Nr. 7, 10, 16, 19, 28, 41, 42, 48, 51, 52 und 55 dieses Berichtes werden abgeschrieben.

6. Postulat P 1/2021 betreffend keine Servicegebühr für Gratisfraktionen im Abfallsammelhof Thun; Peter Aegerter (SVP) und Fraktion SVP vom 22. Januar 2021; Beantwortung

Das Postulat wird als erheblich erklärt und abgeschrieben.

7. Postulat P 2/2021 betreffend professionelle Kunst am Objekt; Streetart usw.; Postulat P 2/2021 betreffend professionelle Kunst am Objekt; Streetart usw. Das Postulat wird als erheblich erklärt.

8. Postulat P 4/2021 betreffend Pandemiebedingte Gefährdung des Aufenthaltsstatus verhindern; Fraktion SP vom 18. Februar 2021; Beantwortung

Das Postulat wird als erheblich erklärt und abgeschrieben.

9. Postulat P 3/2021 betreffend Gewinnung von Wasserstoff durch Nachtaarestrom der Energie Thun AG; Mark van Wijk (FDP), Barbara Rickli-Lehmann (FDP), Hanspeter Aellig (FDP) vom 18. Februar 2021; Beantwortung

Das Postulat wird als erheblich erklärt und gleichzeitig abgeschrieben.

10. Interpellation I 2/2021 betreffend «Digitalisierung: Angebotserweiterung im Kontext von SARS-COV-2»; Hanspeter Aellig (FDP), Barbara Lehmann Rickli (FDP) und Markus van Wijk (FDP) vom 18. Februar 2021; Beantwortung

Die Interpellierenden erklären sich von der Beantwortung teilweise befriedigt.

11. Fragestunde F 10/2021 betreffend neue Ein- und Ausstiege in die Aare im Bereich Bächimatte-Hofstetten; Thomas Hiltpold (Grüne) vom 22. Juni 2021; Beantwortung Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.

Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit gemäss Art. 39 des Geschäftsreglementes des Stadtrates von Thun veröffentlicht.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Artikel 60 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 23. Mai 1989 für die Geschäfte 1 bis 3 innert 10 Tagen nach der Wahl und für die Geschäfte 4 bis 11 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Thun, 25. Juni 2021
Stadtkanzlei Thun Christoph Stalder Stadtratssekretär


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