Öffentliche Bekanntmachung

  07.07.2021 , Thun

Geringfügige Änderung Baureglement 2002, Anhang 3.2.5, Zone mit Planungspflicht ZPP X «Grabengut», nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)

Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
Der Gemeinderat der Stadt Thun hat die vorerwähnte geringfügige Änderung des Baureglements 2002, Anhang 3.2.5, Zone mit Planungspflicht ZPP X «Grabengut», am 23. Juni 2021 beschlossen.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Die Unterlagen stehen während den ordentlichen Bürozeiten, Montag bis Freitag, 8.00 bis 11.45 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr (Freitag 16.00 Uhr) im Planungsamt der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun, jedermann zur Einsichtnahme offen.

Thun, 28. Juni 2021
Der Gemeinderat


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