Beschlüsse des Stadtrates

  25.08.2021 , Thun

Donnerstag, 19. August, 17.15 Uhr,
Lachensaal, Kultur- und Kongresszentrum Thun (KKThun)


1. Sachkommissionen Bau und Liegenschaften sowie Finanzen Ressourcen Umwelt; Wechsel in den Sachkommissionen aufgrund Neugründung der Partei «Die Mitte»; Wahl neues Vizepräsidium Sachkommission Bau und Liegenschaften

Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Art. 37 Buchstabe b Stadtverfassung,

beschliesst:
1. In die Sachkommission Bau und Liegenschaften wird als Mitglied anstelle von Alois Studerus (Die Mitte) per sofort gewählt: Verena Schneiter (EDU).
2. In die Sachkommission Finanzen Ressourcen Umwelt wird als Mitglied anstelle von Verena Schneiter (EDU) per sofort gewählt: Alois Studerus (Die Mitte).
3. Als Vizepräsident der Sachkommission Bau und Liegenschaften wird anstelle von Alois Studerus (Die Mitte) per sofort gewählt: Reto Schertenleib (SVP)

2. Sachkommission Bildung Sport Kultur; Ersatzwahl Vizepräsidium für den zurückgetretenen Carlo Schlatter (SVP)
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Art. 37 Buchstabe b Stadtverfassung,

beschliesst:
Als Vizepräsidentin der Sachkommission Bildung Sport Kultur wird anstelle von Carlo Schlatter (SVP) per sofort gewählt: Sonja Graf (SVP)

3. Budget- und Rechnungskommission (BRK); Ersatzwahl für den zurückgetretenen Carlo Schlatter (SVP)

Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 37 Buchstabe b Stadtverfassung,

beschliesst: In die Budget- und Rechnungskommission BRK wird als Mitglied anstelle von Carlo Schlatter (SVP) per sofort gewählt: Thomas Bieri (SVP).

4. Bestattungs- und Friedhofreglement vom 21. August 2003 (BFR; SSG 556.01), Teilrevision. Genehmigung und Inkraftsetzung per 1. Oktober 2021; Diverse Anpassungen (insbesondere Friedhof Goldwil – Bestattung Verstorbener aus Schwendibach; Friedhofwahl; Aufhebung Beschränkung der Verlängerungsmöglichkeit von Privatgräbern; Themengrabfeld)

Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 38 Buchstabe a Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 30. Juni 2021,

beschliesst:
1. Die Teilrevision des Bestattungs- und Friedhofreglements (BFR; SSG 556.01) wird genehmigt und auf 1. Oktober 2021 in Kraft gesetzt.
2. Ziffer 1 dieses Beschlusses unterliegt dem fakultativen Referendum.
3. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.

5. Bildungsreglement der Stadt Thun vom 2. April 2009 (BiR: SSG 430.10.01), Teilrevision. Genehmigung und Inkraftsetzung per 1. Januar 2022; Verankerung Bildungsstrategie, Ganztagesschulangebot sowie Ferieninsel

Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 38 Buchstabe a Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 4. August 2021,

beschliesst:
1. Ablehnung Aufhebung Artikel 8 «Spezielles Sekundarschulniveau» im Bildungsreglement per 1. Januar 2022 und Aufnahme Übergangsbestimmung (Artikel 26 Absatz 3 Bildungsreglement).
2. Genehmigung Aufnahme Artikel 3a «Bildungsstrategie» ins Bildungsreglement und Inkraftsetzung per 1. Januar 2022.
3. Genehmigung Aufnahme Artikel 10a «Ganztagesschule» ins Bildungsreglement und Ergänzung Artikel 4 Absatz 1 Bildungsreglement mit Buchstabe h «das Ganztagesschulangebot» und Inkraftsetzung per 1. Januar 2022.
4. Genehmigung Aufnahme Artikel 10b «Ferienbetreuung» ins Bildungsreglement und Inkraftsetzung per 1. Januar 2022.
5. Die Ziffern 2 bis 4 unterliegen dem fakultativen Referendum.
6. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.

6. Thunerseespiele AG; Bewilligung eines Verpflichtungskredites für eine jährlich wiederkehrende Ausgabe von Fr. 150 000.– inklusive MWST (Barbeitrag und Dienstleistungen) für die Jahre 2022 bis 2026 und Kenntnisnahme vom Leistungsvertrag

Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 40 Buchstabe b der Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 23. Juni 2021,

beschliesst:
1. Kenntnisnahme von der Zustimmung des Gemeinderates zum Leistungsvertrag mit der Thunerseespiele AG für die Jahre 2022 bis 2026 (unter Vorbehalt der Zustimmung des Stadtrates zum vorliegenden Verpflichtungskredit).
2. Bewilligung eines Verpflichtungskredites für eine jährlich wiederkehrende Ausgabe von Fr. 150 000.– inklusive MwSt (Barbeitrag Fr. 90 000.– und Dienstleistungen Fr. 60 000.–) als neue Ausgabe zu Lasten der Erfolgsrechnungen 2022 bis 2026 (Produktegruppe 4.2 Öffentliche Sicherheit, Produkt Anlässe).
3. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.

7. Postulat P 6/2021 betreffend Nachhaltigkeits-Kriterien bei der öffentlichen Beschaffung; Fraktionen Grüne/JG, SP, glp/ BDP, Hanspeter Aellig (FDP), Barbara Lehmann Rickli (FDP), Markus van Wijk (FDP) vom 18. März 2021; Beantwortung Das Postulat wird als erheblich erklärt.

8. Interpellation I 3/2021 betreffend Situation der Angestellten der Stadt Thun in den tiefsten Lohnklassen; Alice Kropf (SP) und Fraktion SP vom 18. März 2021; Beantwortung

Die Interpellierenden erklären sich von der Beantwortung teilweise befriedigt.

9. Sitzungskalender 2022; Genehmigung
Der Sitzungskalender wird genehmigt.

10. Fragestunde F 11/2021 betreffend Zwischennutzung Schadaugärtnerei; Barbara Lehmann Rickli (FDP) vom 15. August 2021; Beantwortung

Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.

11. Fragestunde F 12/2021 betreffend Sporthalle Lachen; Reto Schertenleib (SVP) vom 17. August 2021; Beantwortung

Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.

Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit gemäss Art. 39 des Geschäftsreglementes des Stadtrates von Thun veröffentlicht.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Artikel 60 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 23. Mai 1989 für das Geschäft 1 bis 3 innert 10 Tagen und für die Geschäfte 4 bis 11 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Referendumsrecht
Das Geschäft 4, Ziffer 1 und das Geschäft 5, Ziffer 2 bis 4 sind gemäss Artikel 38 a der Stadtverfassung unter dem Vorbehalt des fakultativen Referendums verabschiedet worden. Das fakultative Referendum gilt gemäss Artikel 27 der Stadtverfassung als zustande gekommen, wenn 800 Stimmberechtigte innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung des Stadtratsbeschlusses im Thuner Amtsanzeiger unterschriftlich verlangen, dass das Geschäft der Gemeindeabstimmung zu unterbreiten sei. Die Unterlagen können bei der Stadtkanzlei bezogen werden (Stadtkanzlei Thun, Rathaus, 3602 Thun oder stadtkanzlei@thun. ch).

Thun, 20. August 2021
Stadtkanzlei Thun Christoph Stalder
Stadtratssekretär


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