Öffentliche Bekanntmachung

  04.08.2021 , Thun

Änderung der Zone mit Planungspflicht (ZPP) AF Buchholzstrasse in eine Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) Schärmehof
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Stadtrat der Stadt Thun am 20. August 2020 beschlossene Änderung der Zone mit Planungspflicht (ZPP) AF Buchholzstrasse in eine Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 23. April 2021 genehmigt.

Die Änderung der Zone mit Planungspflicht (ZPP) AF Buchholzstrasse in eine Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) tritt am 6. August 2021 in Kraft.

Die Unterlagen stehen während der ordentlichen Bürozeiten, Montag bis Freitag, 8.00 bis 11.45 und 13.30 bis 17.00 Uhr (Freitag 16.00 Uhr) im Planungsamt der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun, sowie beim Regierungsstatthalteramt (sep. Öffnungszeiten) und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (sep. Öffnungszeiten), jedermann zur Einsichtnahme offen.

Thun, 2. August 2021
Der Gemeinderat


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