Stadt Thun; Rechtsetzung
01.09.2021 , ThunBestattungs- und Friedhofsverordnung (BFV; SSG 556.01.1)
Der Gemeinderat von Thun hat mit Beschluss Nr. 428 vom 30. Juni 2021 die Revision der Bestattungs- und Friedhofsverordnung genehmigt. Nach der erfolgten Genehmigung des gleichnamigen Reglements an der Stadtratssitzung vom 19. August 2021 wird die Verordnung auf 1. Oktober 2021 in Kraft gesetzt.
Der Wortlaut des Erlasses kann bei der Stadtkanzlei eingesehen oder bezogen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann, gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. b i. V. m. Art. 60 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 VRPG, innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsstatthalter von Thun eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Der Gemeinderat