Stadt Thun; Wahlvorschläge für die Ersatzwahl Gemeinderat vom 28. November 2021

  29.09.2021 , Thun

Am Sonntag, 28. November findet die Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderats für den Rest der laufenden Legislatur (bis 31. Dezember 2022) im Majorzverfahren statt. Die Stimmabgabe erfolgt gemäss den Unterlagen, welche den in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten bis spätestens 6. November zugestellt werden.

Wahlvorschläge
Die nachfolgend aufgeführten Wahlvorschläge sind fristgerecht und vollständig eingereicht worden:
– Ali-Oesch Katharina, 1970, Lehrerin, Henri-Dunant-Strasse 1, 3600 Thun (SP)
– Schertenleib Reto, 1979, Betriebsleiter Waffenplatz Bern, Fischerweg 47, 3600 Thun (SVP)

Die Originale der Wahlvorschläge liegen bis zum Wahltag in der Stadtkanzlei, Rathaus, 3602 Thun, öffentlich auf und können zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.

Stimmrecht
Personen, die am Abstimmungs- oder Wahltag das Stimmrechtsalter erreicht und ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde haben, sind im Stimmregister einzutragen. Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaften Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind.

Abstimmungs-/Wahlmaterial
Das Abstimmungs- und Wahlmaterial wird den Stimmberechtigten bis spätestens Samstag, 6. November, per Post zugestellt. Bei Nichterhalt oder Verlust des Materials kann dieses bis Freitag, 26. November, 16.00 Uhr, gegen Vorweisung eines Personalausweises und gegen Quittung persönlich bei den Einwohnerdiensten, Thunerhof, Hofstettenstrasse 14, Thun, nachgefordert werden.

Stimmregister
Begehren um Eintragung oder Berichtigung des Stimmregisters sind bis Dienstag, 23. November, 17.00 Uhr, bei den Einwohnerdiensten, Thunerhof, Hofstettenstrasse 14, Thun, einzureichen.

Publikation Abstimmungsergebnis
Die amtliche Publikation des Abstimmungsergebnisses erfolgt am Donnerstag, 2. Dezember, im Thuner Amtsanzeiger.

Eidgenössische Abstimmung
Am 28. November findet nebst der Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderats die Abstimmung über die folgenden eidgenössischen Vorlagen statt:
– Volksinitiative vom 7. November 2017 «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)»
– Volksinitiative vom 26. August 2019 «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justiz-Initiative)»
– Änderung vom 19. März 2021 des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid- 19-Gesetz)

Am 28. November findet keine kantonale Volksabstimmung statt.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen Wahlen, Abstimmungen sowie Beschlüsse und Verfügungen in Wahl- und Abstimmungssachen kann nach Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, Thun, schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Beschwerden in Wahlsachen sowie gegen Vorbereitungshandlungen sind innert 10 Tagen, in Abstimmungssachen innert 30 Tagen, zu erheben. Die Frist beginnt für Abstimmungen und Wahlen der Stimmberechtigten am Tag nach dem Urnengang zu laufen, in allen anderen Fällen am Tag nach der Veröffentlichung oder Eröffnung (Art. 41 VRPG).
Der Gemeinderat der Stadt Thun


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