Öffentliche Mitwirkungsauflage

  28.10.2021 , Thun

– Überbauungsordnung «Flugplatzstrasse»
– Änderung Zonenplan und Baureglement 2002, Zone für Sport- und Freizeitanlagen ZSF 101 «Lerchenfeld»

Der Gemeinderat der Stadt Thun bringt, gestützt auf Art. 58 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG), die Überbauungsordnung «Flugplatzstrasse» und die Änderung Zonenplan und Baureglement 2002, Zone für Sport- und Freizeitanlagen ZSF 101 «Lerchenfeld», zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Die Unterlagen können vom 22. Oktober bis 22. November 2021, von Montag bis Freitag, 8.00–11.45 Uhr und 13.30–17.00 Uhr (Freitag 16.00 Uhr) im Erdgeschoss der Stadtverwaltung, Industriestrasse 2, 3600 Thun, oder im Internet unter www.thun.ch/mitwirkung eingesehen werden.

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind mit dem Vermerk «Mitwirkung Überbauungsordnung Flugplatzstrasse» an das Planungsamt der Stadt Thun, Industriestrasse 2, Postfach 145, 3602 Thun, zu richten.

Für Auskünfte steht das Planungsamt der Stadt Thun gerne zur Verfügung (Telefon 033 225 83 76). Für persönliche Auskünfte an der Industriestrasse bitten wir um vorgängige Terminvereinbarung.

Thun, 22. September 2021
Der Gemeinderat


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