Beschlüsse des Stadtrates

  25.11.2021 , Thun

Donnerstag, 18. November 2021, 17.15 Uhr, Rathaus, Thun
1. Gesamtsanierung Kunsteisbahn Grabengut, Ausführungskredit; Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 6 957 500.– und Genehmigung der Abstimmungsbotschaft

Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 32 Absatz 2 der Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme des gemeinderätlichen Berichts vom 27. Oktober 2021

beschliesst:

1. Den Stimmberechtigten wird Zustimmung beantragt zu folgendem Gemeindebeschluss: Die Stimmberechtigten von Thun, gestützt auf Artikel 21 Absatz 1 Buchstabe c der Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme der Botschaft des Stadtrates vom 18. November 2021, beschliessen:
1. Genehmigung eines Verpflichtungskredits von Fr. 6 957 500.– als neue Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung, Verpflichtungskredit Nr. 2220.5040.002 (Bilanzkonto 14040.01.01) für die Ausführung der Gesamtsanierung des Eissportzentrums Grabengut, Thun.

2. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
2. Die Abstimmungsbotschaft wird gemäss Entwurf genehmigt.
3. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.

2. Budget 2022; Genehmigung
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 39 Buchstaben a und b Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 10. September 2021

beschliesst:
1. Im Jahr 2022 sind folgende Gemeindesteuern zu erheben: a) Steueranlage: Auf den Gegenständen der Kantonssteuer das 1,72fache der für die Kantonssteuer geltenden Einheitsansätze. b) Liegenschaftssteuer: 1,2 Promille des amtlichen Wertes.
2. Genehmigung Budget 2022 bestehend aus: Aufwand Fr. Ertrag Fr. Gesamthaushalt 301 637 360 292 903 700 Aufwandüberschuss 8 733 660 Allgemeiner Haushalt 281 999 500 272 593 700 Aufwandüberschuss 9 405 800 Spezialfinanzierung Abwasser 7 288 700 7 366 900 Ertragsüberschuss 78 200 Spezialfinanzierung Abfall 6 854 200 7 193 200 Ertragsüberschuss 339 000 Spezialfinanzierung Feuerwehr 2 952 860 3 197 600 Ertragsüberschuss 244 740 Spezialfinanzierung Parkinggebühren 2 414 200 2 528 300 Ertragsüberschuss 114 100 Spezialfinanzierung Parkplatz-Ersatzabgabe 127 900 24 000 Aufwandüberschuss 103 900
3. Ziffer 1 und 2 dieses Beschlusses unterliegen dem fakultativen Referendum gemäss Stadtverfassung.
4. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.

3. Aufgaben- und Finanzplan 2022 bis 2025; Kenntnisnahme

Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 44 Absatz 2 Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 17. September 2021

beschliesst:

Der Aufgaben- und Finanzplan 2022 bis 2025 wird zur Kenntnis genommen.

4. Reglement vom 5. Juli 2018 über den Ausgleich von planungsbedingten Mehrwerten (Mehrwertausgleichsreglement, MWAR; SSG 701.1), Totalrevision 2021; Genehmigung

Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 38 Buchstabe a Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 20. Oktober 2021

beschliesst:

1. Das Reglement über den Ausgleich von Planungsmehrwerten (Mehrwertausgleichsreglement, MWAR; SSG 701.1) wird genehmigt.
2. Ziffer 1 dieses Beschlusses unterliegt dem fakultativen Referendum.
3. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.

5. Feuerwehrreglement der Stadt Thun vom 20. August 2009 (FWR; SSG 871.1), Teilrevision. Genehmigung und Inkraftsetzung per 1. Januar 2022; Festlegen einer Bandbreite für den Abgabesatz der Ersatzabgabe sowie Delegation der Bestimmung des Abgabesatzes und des Höchstbetrags an den Gemeinderat
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 38 Buchstabe a Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 10. August 2021

beschliesst:


1. Genehmigung Teilrevision Feuerwehrreglement und Inkraftsetzung per 1. Januar 2022.
2. Ziffer 1 dieses Beschlusses unterliegt dem fakultativen Referendum.
3. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung des Beschlusses beauftragt.

6. Abfallreglement der Stadt Thun vom 24. November 2011 (AFR; SSG 822.1), Teilrevision. Genehmigung und Inkraftsetzung per 1. Januar 2022; Finanzierung Abfallentsorgung auf öffentlichem Grund; Anpassung Definition «Siedlungsabfall»; Präzisierung Entsorgungskanäle; Berechtigung zur Nutzung der Entsorgungsanlagen
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 38 Buchstabe a Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 20. Oktober 2021

beschliesst:

1. Die Teilrevision des Abfallreglements von Thun (AFR; SSG 822.1) wird genehmigt und auf den 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt.
2. Ziffer 1 dieses Beschlusses unterliegt dem fakultativen Referendum.
3. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.

7. Leistungsvereinbarung mit Thun-Thunersee Tourismus für die Jahre 2022 bis 2025; Bewilligung eines Verpflichtungskredites für eine jährlich wiederkehrende Ausgabe von Fr. 300 000.– inklusive MwSt für die Jahre 2022 bis 2025. Genehmigung der Leistungsvereinbarung mit dem Verein Thun-Thunersee Tourismus (TTST)
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 5 Absatz 4 in Verbindung mit Artikel 40 Buchstabe b Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 27. Oktober 2021

beschliesst:

1. Bewilligung eines Verpflichtungskredites für eine jährlich wiederkehrende Ausgabe von Fr. 300 000.– inkl. MwSt als neue Ausgabe zulasten der Erfolgsrechnungen 2022 bis 2025 (Produktegruppe 1.9 Stadtmarketing und Kommunikation) für den Barbeitrag der Stadt Thun an den Verein Thun-Thunersee Tourismus.
2. Genehmigung der Leistungsvereinbarung mit dem Verein Thun-Thunersee Tourismus für die Jahre 2022 bis 2025.
3. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.

8. Burgerstrasse und General-Wille-Strasse; Sanierung und Ausbau Langsamverkehr; Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 160 000.– für die Erarbeitung des Bauprojektes, für die Strassen-Überbauungsordnung, für die Umweltverträglichkeitsprüfung und für das Baubewilligungsverfahren
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 40 Buchstabe g Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 20. Oktober 2021

beschliesst:

1. Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 160 000.– als neue Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung, Verpflichtungskredit 2512.5010.070 (Bilanzkonto Nr. 14010.01.01) für die Erarbeitung des Bauprojektes, der Strassen-Überbauungsordnung, der Umweltverträglichkeitsprüfung und des Baubewilligungsverfahrens für die Strassensanierung und den Ausbau des Fuss- und Veloverkehrs auf der Burgerstrasse und der General-Wille-Strasse.
2. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.

9. Fragestunde F 16/2021 betreffend Kunstmuseum Thun – Anschaffung von Kunstwerken; Hans-Peter Aellig, Barbara Lehmann Rickli und Mark van Wijk (alle FDP) vom 16. November 2021; Beantwortung
Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.

10. Fragestunde F 17/2021 betreffend Angebot Goldiwheel Trail – Gefahrensignalisation und Verkehrslenkung; Hans-Peter Aellig, Barbara Lehmann Rickli und Mark van Wijk (alle FDP) vom 16. November 2021; Beantwortung
Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.

Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit gemäss Art. 39 des Geschäftsreglementes des Stadtrates von Thun veröffentlicht.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Artikel 60 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 23. Mai 1989 für die Geschäfte 1 bis 10 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Referendumsrecht
Das Geschäft 2, Ziffer 1 und 2 ist gemäss Artikel 39 Buchstaben a und b der Stadtverfassung unter dem Vorbehalt des fakultativen Referendums verabschiedet worden. Die Geschäfte 4 bis 6 jeweils Ziffer 1 sind gemäss Artikel 38 Buchstabe a der Stadtverfassung unter dem Vorbehalt des fakultativen Referendums verabschiedet worden.

Das fakultative Referendum gilt gemäss Artikel 27 der Stadtverfassung als zustande gekommen, wenn 800 Stimmberechtigte innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung des Stadtratsbeschlusses im Thuner Amtsanzeiger unterschriftlich verlangen, dass das Geschäft der Gemeindeabstimmung zu unterbreiten sei. Die Unterlagen können bei der Stadtkanzlei bezogen werden (Stadtkanzlei Thun, Rathaus, 3602 Thun oder stadtkanzlei@thun. ch).

Thun, 19. November 2021
Stadtkanzlei Thun Christoph Stalder Stadtratssekretär


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