Publikation nach Artikel 101 Absatz 3 der Gemeindeverordnung

  25.11.2021 , Thun

Der Gemeinderat von Thun hat an seiner Sitzung vom 20. Oktober 2021 in Anwendung von Art. 43 und Art. 47 lit. b Stadtverfassung folgenden Beschluss gefasst:

Bewilligung einer gebundenen Ausgabe von Fr. 370 000.– als gebundene Ausgabe zulasten der Erfolgsrechnung 2022 ff. (Baulicher Unterhalt Verwaltungsvermögen) für die Erarbeitung der planungsrechtlichen Grundlagen und des Bauprojektes sowie die Durchführung des Bewilligungsverfahrens «Burgerstrasse und General-Wille-Strasse, Sanierung und Ausbau Fuss- und Veloverkehr».

Gegen diesen Beschluss kann gemäss Artikel 63 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Thun, 22. November 2021
Einwohnergemeinde Thun
Der Gemeinderat


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