Thun; Rechtsetzung

  25.11.2021 , Thun

Feuerwehrverordnung der Stadt Thun FWV; SSG 871.2
Der Gemeinderat von Thun hat mit Beschluss Nr. 556 vom 10. September 2021 die Revision der Feuerwehrverordnung der Stadt Thun genehmigt.

Abfallverordnung AFV; SSG 822.11
Der Gemeinderat von Thun hat mit Beschluss Nr. 641 vom 20. Oktober 2021 die Revision der Abfallverordnung der Stadt Thun genehmigt.

Mit erfolgter Genehmigung der gleichnamigen Reglemente an der Stadtratssitzung vom 18. November 2021 werden beide Verordnungen auf den 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt.

Der Wortlaut der Erlasse kann bei der Stadtkanzlei eingesehen oder bezogen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann, gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. b i. V. m. Art. 60 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 VRPG, innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsstatthalter von Thun eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Der Gemeinderat


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