Beschlüsse des Stadtrates

  23.12.2021 , Thun

Freitag, 17. Dezember 2021, 17.15 Uhr, Lachensaal, Kultur- und Kongresszentrum Thun (KKThun)

1. Stadtratsbüro 2022; Ersatzwahl erstes Vi zepräsidium für die in den Gemeinderat gewählte Katharina Ali-Oesch (SP)
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Art. 37 Buchstabe a Stadtverfassung,
beschliesst: Als erster Vizepräsident anstelle von Katharina Ali-Oesch (SP) wird per sofort gewählt: Martin Allemann (SP).

2. Wahlkommission; Wahl von Florian Kauf mann (Die Mitte) anstelle des zurückgetretenen Philipp Genner (Die Mitte)
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Art. 37 Buchstabe c Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 20. Oktober 2021,
beschliesst:
1. Von der Demission von Philipp Genner per sofort wird Kenntnis genommen. Die in diesem Amt geleisteten Dienste werden bestens verdankt.
2. Als Ersatz wird Florian Kaufmann (Die Mitte), Jahrgang 1988, von Grindelwald BE, Mitarbeiter Backoffice, wohnhaft Bürglenstrasse 31, 3600 Thun, als Mitglied in die Wahlkommission gewählt, und zwar ab sofort und für den Rest der laufenden, am 31. Dezember 2022 endenden Amtsdauer.
3. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.

3. Gemeindeverband Regionales Kompetenz zentrum Spiez (RKZ); Genehmigung des Austrittes per 31. Dezember 2023 Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Art. 41 Buchstabe a der Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 17. November 2021,
beschliesst:
1. Austritt aus dem Gemeindeverband
RKZ Spiez per 31. Dezember 2023.
2. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung des Beschlusses beauftragt.
3. Ziffer 1 dieses Beschlusses unterliegt dem fakultativen Referendum.

4. Optimierung und Sanierung des Abwasser systems im Bereich Steffisburgstrasse, Berntorplatz, Grabenstrasse; Bewilligung eines Nachkredites in der Höhe von Fr. 2 790 000.– zum Verpflichtungskredit vom 15. Dezember 2017 für das gebührenfinanzierte Infrastrukturprojekt
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Art. 68 Absatz 1 Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 17. November 2021,
beschliesst:
1. Bewilligung eines Nachkredites von Fr. 2 790 000.– zulasten der Investitionsrechnung als gebührenfinanziertes Infrastrukturprojekt (Spezialfinanzierung Abwasseranlagen), Verpflichtungskredit-Nr. 2612.5032.023, (Bilanzkonto Nr. 14032.01.01), für die Optimierung, Sanierung und Einführung des Trennsystems im Bereich Steffisburgstrasse, Berntorplatz, Grabenstrasse.
2. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.

5. Dringliches Postulat P 10/2021 betreffend  Lachenareal; Mark van Wijk (FDP), Barbara Lehmann-Rickli (FDP), Hanspeter Aellig (FDP) und Fraktion glp/Die Mitte vom 28. Oktober 2021; dringliche Beantwortung
Das Postulat wird als erheblich erklärt.

6. Postulat P 8/2021 betreffend die Anpas sung des Geschäftsreglements des Stadtrates in Bezug auf die Einreichung und Behandlung von parlamentarischen Vorstössen; Reto Schertenleib (SVP), Fraktion SVP, Barbara Lehmann Rickli (FDP), Hans-Peter Aellig (FDP) und Markus van Wijk (FDP) vom 24. Juni 2021; Beantwortung
Die Ziffern 1, 2, 4, 5 des Postulats werden als erheblich erklärt und gleichzeitig abgeschrieben.
Die Ziffer 3 des Postulats wird als erheblich erklärt und abgeschrieben.

7. Postulat P 13/2021 betreffend Überprüfung Mietzinserlass im Leihvertrag «AKuT» vom 14. Dezember 2014; Fraktion SVP vom 28. Oktober 2021; Beantwortung

Das Postulat wird als erheblich erklärt und abgeschrieben.

8. Postulat P 14/2021 betreffend Schaffung einer ständigen Sportkommission; Reto Schertenleib, SVP-Fraktion vom 28. Oktober 2021; Beantwortung

Das Postulat wird als erheblich erklärt und abgeschrieben.

9. Interpellation I 6/2021 betreffend Langsamverkehr muss schneller gehen; Nicole Krenger (glp), Nicolas Glauser (glp), Simon Werren (die Mitte), Fraktion SP und Fraktion Grüne/JG vom 19. August 2021; Beantwortung

Die Interpellierenden erklären sich von der Beantwortung grossmehrheitlich befriedigt.

10. Fragestunde F 18/2021 betreffend Notbetreuung vor Weihnachtsferien; Fraktion Grüne/JG vom 14. Dezember 2021; Beantwortung

Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.

11. Fragestunde F 19/2021 betreffend Aufhebung der Veloabstellplätze in der Mühlipassage; Fraktion Grüne/JG vom 14. Dezember 2021; Beantwortung

Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.

Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit gemäss Art. 39 des Geschäftsreglementes des Stadtrates von Thun veröffentlicht.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Artikel 60 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 23. Mai 1989 für die Geschäfte 1 und 2 innert 10 Tagen und für die Geschäfte 3 bis 11 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Referendumsrecht
Das Geschäft 3, Ziffer 1 ist gemäss Artikel 41 Buchstabe a der Stadtverfassung unter dem Vorbehalt des fakultativen Referendums verabschiedet worden. Das fakultative Referendum gilt gemäss Artikel 27 der Stadtverfassung als zustandegekommen, wenn 800 Stimmberechtigte innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung des Stadtratsbeschlusses im Thuner Amtsanzeiger unterschriftlich verlangen, dass das Geschäft der Gemeindeabstimmung zu unterbreiten sei. Die Unterlagen können bei der Stadtkanzlei bezogen werden (Stadtkanzlei Thun, Rathaus, 3602 Thun oder stadtkanzlei@ thun.ch).

Thun, 20. Dezember 2021
Stadtkanzlei Thun Christoph Stalder Stadtratssekretär


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