Erwahrung der Ersatzwahl eines Mitglieds für den Thuner Gemeinderat vom 28. November 2021

  23.12.2021 , Thun

Der Gemeinderat von Thun hat in Anwendung von Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung über die Wahlen und Abstimmungen nach unbenutztem Ablauf der Beschwerdefrist den folgenden Beschluss gefasst:

Es wird festgestellt, dass am 28. November 2021 Katharina Ali-Oesch mit 9672 Stimmen per 1. Januar 2022 in den Thuner Gemeinderat gewählt worden ist und dass die Beschwerdefrist unbenutzt abgelaufen ist. Das Wahlergebnis wird somit erwahrt.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann nach Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen nach Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden.
Einwohnergemeinde Thun
Der Gemeinderat


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