Öffentliche Bekanntmachung

  23.12.2021 , Thun

Teil-Überbauungsordnung «Eissportzentrum Grabengut» mit geringfügiger Änderung des Baureglements, Zone mit Planungspflicht (ZPP) X «Grabengut»

Genehmigung und Inkraftsetzung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat der Stadt Thun am 23. Juni 2021 beschlossene Teil-Überbauungsordnung «Eissportzentrum Grabengut» mit geringfügiger Änderung des Baureglements, Zone mit Planungspflicht (ZPP) X «Grabengut», in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 10. Dezember 2021 genehmigt.

Die Teil-Überbauungsordnung «Eissportzentrum Grabengut» mit geringfügiger Änderung des Baureglements, Zone mit Planungspflicht (ZPP) X «Grabengut», tritt am Tag nach dieser Publikation in Kraft.

Die Unterlagen stehen während der ordentlichen Bürozeiten, Montag bis Freitag, 8.00 bis 11.45 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr (Freitag 16.00 Uhr) im Planungsamt der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun, sowie beim Regierungsstatthalteramt Thun und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, jedermann zur Einsichtnahme offen.

Thun, 14. Dezember 2021
Der Gemeinderat


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