Stadt Thun; Rechtsetzung
30.12.2021 , ThunGeschäftsverordnung des Gemeinderates von Thun (GGV; SSG 152.112)
Der Gemeinderat von Thun hat mit Beschluss Nr. 801 vom 3. Dezember 2021 die Revision der Geschäftsverordnung des Gemeinderates von Thun vom 24. November 2005 genehmigt. Sie wird auf 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt.
Verordnung über den Lohnnachgenuss (VLNG; SSG 153.01.16)
Der Gemeinderat von Thun hat mit Beschluss Nr. 804 vom 3. Dezember 2021 die Verordnung über den Lohnnachgenuss genehmigt. Sie wird auf 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt.
Der Wortlaut der Erlasse kann bei der Stadtkanzlei eingesehen oder bezogen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann, gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. b i. V. m. Art. 60 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 VRPG, innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsstatthalter von Thun eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Der Gemeinderat
