Beschlüsse des Stadtrates
27.01.2022 , ThunBeachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»
Freitag, 21. Januar 2022, 17.15 Uhr, Lachensaal, Kultur- und Kongresszentrum Thun (KKThun)
1. Wahl des Stadtratsbüros 2022;
a) Stadtratspräsidium (SP)
b) Erstes Vizepräsidium (EVP+EDU)
c) Zweites Vizepräsidium (SVP)
d) Zwei Stimmenzähler/Stimmenzählerinnen (glp/Die Mitte und Grüne/JG)
Gestützt auf die Wahlvorschläge der Fraktionen sowie auf die Beratungsergebnisse der Präsidienkonferenz vom 12. Dezember 2018 und in Anwendung von Artikel 14 und Artikel 20 Absatz 3 des Geschäftsreglements des Stadtrats, werden zur Wahl in das Stadtratsbüro 2022
gewählt:
– Stadtratspräsidium Martin Allemann, SP
– erstes Vizepräsidium Manfred Locher, EVP+EDU
– zweites Vizepräsidium Philipp Deriaz, SVP
– Stimmenzähler Nicolas Glauser, glp/Die Mitte
– Stimmenzählerin Cloe Weber, Grüne/JG
2. Sachkommission Bildung Sport Kultur; Ersatzwahl für die in den Gemeinderat gewählte Katharina Ali-Oesch (SP)
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Art. 37Buchstabe b Stadtverfassung,
beschliesst: In die SAKO BiSK wird als Mitglied anstelle von Katharina Ali-Oesch (SP) per sofort gewählt:
Christine Klopfenstein (SP).
3. Sachkommission Bildung Sport Kultur; Ersatzwahl für die zurückgetretene Vera Vuille (SP), Wechsel in der Sachkommission Bau und Liegenschaften
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Art. 37 Buchstabe b Stadtverfassung,
beschliesst:
1. In die Sachkommission Bildung Sport Kultur wird als Mitglied anstelle von Vera Vuille (SP) per sofort gewählt: Nina Siegenthaler (SP)
2. In die Sachkommission Bau und Liegenschaften wird als Mitglied anstelle von Nina Siegenthaler (SP) per sofort gewählt: Marianna Oesch Bartlome (SP).
4. Stadträtliche Kommissionen 2019–2022;
a) SAKO P+StE Präsidium (SP); Vizepräsidium (glp/Die Mitte)
b) SAKO B+L Präsidium (SVP); Vizepräsidium (SP)
c) SAKO BiSK Präsidium (SVP); Vizepräsidium (SP)
d) SAKO Si+So Präsidium (glp/Die Mitte);Vizepräsidium (Grüne/JG)
e) SAKO FiRU Präsidium (Grüne/JG);Vizepräsidium (glp/Die Mitte)
Gestützt auf die Wahlvorschläge der Fraktionen sowie auf die Beratungsergebnisse der Präsidienkonferenz vom 12. Dezember 2018 und in Anwendung von Artikel 20 Absatz 3 und Artikel 21 des Geschäftsreglements des Stadtrats, werden zur Wahl der Präsidien und Vizepräsidien der Sachkommissionen
gewählt:
a) SAKO P+StE Präsidium Manon Jaccard, SP Vizepräsidium Nicole Krenger, glp/Die Mitte
b) SAKO B+L Präsidium Reto Schertenleib, SVP Vizepräsidium Adrian Christen, SP
c) SAKO BiSK Präsidium Sonja Graf, SVP Vizepräsidium Nina Siegenthaler, SP d) SAKO Si+So Präsidium Ronald Wyss, glp/Die Mitte Vizepräsidium Cloe Weber, Grüne/JG
e) SAKO FiRU Präsidium Alwin Hostettler, Grüne/JG Vizepräsidium Alois Studerus, glp/Die Mitte
5. Personalvorsorgereglement vom 13. Dezember 2013 (PVR; SSG 153.41), Teilrevision. Genehmigung und rückwirkende Inkraftsetzung per 1. Januar 2022; Anpassung Artikel 9 betreffend unbezahlter Urlaub, Artikel 12 betreffend Koordinationsabzug sowie Artikel 36d betreffend Übergangsbestimmungen per 1. Januar 2022
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 38 Buchstabe a Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 10. Dezember 2021,
beschliesst:
1. Genehmigung der Teilrevision des Personalvorsorgereglements und rückwirkende Inkraftsetzung per 1. Januar 2022
2. Ziffer 1 dieses Beschlusses unterliegt dem fakultativen Referendum
3. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
6. Sanierung und Erweiterung der Primarschule Lerchenfeld; Bewilligung eines Verpflichtungskredites für eine neue Ausgabe von Fr. 292 000.– für die Durchführung eines Architekturwettbewerbs
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 40 Buchstabe g Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 15. Dezember 2021,
beschliesst:
1. Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 292 000.– als neue Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung, Verpflichtungskredit Nr. 2210.5290.003 (Bilanzkonto 14290.20.01) für die Durchführung eines Architekturwettbewerbs für die Sanierung und Erweiterung der Schulanlage Lerchenfeld
2. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
7. Verpflichtungskredit für die partizipative Erarbeitung einer Klimastrategie und von drei smarten Umsetzungsprojekten im Rahmen des Front Runner Programm des Bundes; Bewilligung eines Verpflichtungskredits von Fr. 429 000.– als neue Ausgabe für die Erarbeitung einer Klimastrategie mit Zielsetzung Netto Null CO2 2050 inklusive drei partizipativen Umsetzungsprojekten im Rahmen des Förderprogrammes Front Runner des Bundesamts für Energie
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 40 Buchstabe a Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 15. Dezember 2021,
beschliesst:
1. Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 429 000.– als neue Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung, Verpflichtungskredit Nr. 5210.5290.002 (Bilanzkonto Nr. 1429.10.01) für die Klimastrategie 2050 der Stadt Thun und von drei smarten Umsetzungsprojekten im Rahmen des Front Runner Programm des Bundes
2. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
8. Postulat P 9/2021 betreffend Förderung von E-Mobilität – Strategie für Ladestationen im öffentlichen Raum; Marc Barben (Grüne/ JG), Fraktion Grüne, Fraktion SP, Nicole Krenger (glp), Nicolas Glauser (glp), Daniela Huber Notter (Die Mitte), Alois Studerus (Die Mitte) und Simon Werren (Die Mitte) vom 23. September 2021; Beantwortung
Das Postulat wird als erheblich erklärt.
9. Fragestunde F 1/2022 betreffend langfristige Sicherstellung der elektrischen Stromversorgung der Stadt Thun; Fraktion SVP vom 18. Januar 2022; Beantwortung
Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.
Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit gemäss Art. 39 des Geschäftsreglementes des Stadtrates von Thun veröffentlicht.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Artikel 60 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 23. Mai 1989 für das Geschäft 1 bis 4 innert 10 Tagen und für die Geschäfte 5 bis 9 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Referendumsrecht
Das Geschäft 5, Ziffer 1 ist gemäss Artikel 38 Buchstabe a der Stadtverfassung unter dem Vorbehalt des fakultativen Referendums verabschiedet worden. Das fakultative Referendum gilt gemäss Artikel 27 der Stadtverfassung als zustandegekommen, wenn 800 Stimmberechtigte innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung des Stadtratsbeschlusses im Thuner Amtsanzeiger unterschriftlich verlangen, dass das Geschäft der Gemeindeabstimmung zu unterbreiten sei. Die Unterlagen können bei der Stadtkanzlei bezogen werden (Stadtkanzlei Thun, Rathaus, 3602 Thun oder stadtkanzlei@thun.ch).
Thun, 24. Januar 2022
Stadtkanzlei Thun Christoph Stalder Stadtratssekretär
