Öffentliche Bekanntmachung

  27.01.2022 , Thun

Änderung Zone mit Planungspflicht (ZPP) R «Thun Nord»

Erlass Teilüberbauungsordnung «Baufeld B5, ESP Thun Nord»

Genehmigung und Inkraftsetzung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat der Stadt Thun am 23. Juni 2021 beschlossene Änderung der Zone mit Planungspflicht (ZPP) R «Thun Nord» sowie den Erlass der Teilüberbauungsordnung «Baufeld B5, ESP Thun Nord» in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 22. Dezember 2021 genehmigt.

Die Änderung der Zone mit Planungspflicht und die Überbauungsordnung treten am Tag nach dieser Publikation in Kraft.

Die Unterlagen stehen während der ordentlichen Bürozeiten, Montag bis Freitag, 8.00 bis 11.45 und 13.30 bis 17.00 Uhr (Freitag 16.00 Uhr) im Planungsamt der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun, sowie beim Regierungsstatthalteramt Thun und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, jedermann zur Einsichtnahme offen.

Thun, 24. Januar 2022
Der Gemeinderat


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