Öffentliche Bekanntmachung
27.01.2022 , ThunÜberbauungsordnung «Lerchenfeld Nord» und Waldfeststellungsverfahren nach Art. 10 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG) vom 4. Oktober 1991
Rodungsgesuch «Lerchenfeld Nord»
Genehmigung und Inkraftsetzung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Stadtrat der Stadt Thun am 22. Januar 2021 beschlossene Überbauungsordnung «Lerchenfeld Nord» mit Rodungsgesuch in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 22. Dezember 2021 als Gesamtentscheid genehmigt.
Dieser Gesamtentscheid umfasst ebenfalls die Rodung und Ersatzaufforstung sowie die Unterschreitung des gesetzlichen Waldabstandes gemäss Amtsbericht des Amtes für Wald und Naturgefahren vom 25. Oktober 2021.
Gleichzeitig mit der Genehmigungsverfügung eröffnet wurde die vom Amt für Wald und Naturgefahren am 25. Oktober 2021 genehmigte Waldfeststellung.
Die Überbauungsordnung und Waldfeststellung sowie die Rodungsbewilligung und die Bewilligung zur Unterschreitung des gesetzlichen Waldabstandes treten am Tag nach dieser Publikation in Kraft.
Die Unterlagen stehen während der ordentlichen Bürozeiten, Montag bis Freitag, 8.00 bis 11.45 und 13.30 bis 17.00 Uhr (Freitag 16.00 Uhr) im Planungsamt der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun, sowie beim Regierungsstatthalteramt Thun und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, jedermann zur Einsichtnahme offen.
Thun, 24. Januar 2022
Der Gemeinderat
