Publikation nach Artikel 101 Absatz 3 der Gemeindeverordnung

  27.01.2022 , Thun

Der Gemeinderat von Thun hat an seiner Sitzung vom 15. Dezember 2021 in Anwendung von Art. 43 und Art. 47lit. b Stadtverfassung folgenden Beschluss gefasst:

Bewilligung eines Verpflichtungskredites für eine gebundene Ausgabe von Fr. 438 000.– zulasten der Erfolgsrechnungen 2022 ff. zur Sanierung und Erweiterung der Primarschule Lerchenfeld, Durchführung eines Architekturwettbewerbs.

Gegen diesen Beschluss kann gemäss Artikel 63 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Thun, 24. Januar 2022
Einwohnergemeinde Thun
Der Gemeinderat


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